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Petition gegen Terrorgesetze [UPDATE]

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Seufz, schon wieder eine Petition. Und wieder eine, die jemand gut gemeint hat, aber die offensichtlich zu nichts führen wird. Warum zum Teufel macht ihr das? Wir kommen damit nicht weiter. Lasst uns andere Dinge machen, aber bitte keine Petitionen mehr.

Beispiel die heutige Petition zu Befugnissen der Sicherheitsbehörden. Eingereicht von Katharina Nocun, seit kurzem politische Geschäftsführerin der Piratenpartei. Was sie im Antragstext schreibt, kann ich zu 100 Prozent unterschreiben:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass alle seit 2001 bestehenden und neu zu schaffenden Befugnisse und Programme der Sicherheitsbehörden und insbesondere der Geheimdienste systematisch und nach wissenschaftlichen Kriterien auf ihre Wirksamkeit, Kosten, schädlichen Nebenwirkungen, auf Alternativen und auf ihre Vereinbarkeit mit unseren Grundrechten untersucht werden und die Ergebisse der Öffentlichkeit und dem Bundestag zur Verfügung gestellt werden.


Das Problem ist nur: Das Terrorismusbekämpfungsgesetz, welches eben diese Befugnisse und Programme verantwortet, wurde 2011 das letzte Mal evaluiert. Manch einer mag sich noch erinnern: Das war der Deal, dass die CDU auf Netzsperren verzichtet und die FDP dafür brav der Verlängerung zustimmt. Die SPD war damals übrigens auch für die Verlängerung.

Inwieweit da die Untersuchungsergebnisse noch eine Rolle gespielt haben, sei dahingestellt. Ein paar Sachen wurden zwar abgeschafft, aber eben der Großteil nicht. Keine Frage – dieser Vorgang, dass eine Partei auf ein Gesetz verzichtet und dafür von ihrem Partner eine Gegenleistung erwartet, wo doch jeder Abgeordnete nur seinem Gewissen verpflichtet ist (der beste Witz den es gibt), ist ein Armutszeugnis für unsere Demokratie.

Das interessiert den Petitionsausschuss aber nicht. Der wird das Bundesjustizministerium um eine Stellungnahme bitten, dieses wird mitteilen, dass die Evaluierung 2011 erfolgte und die nächste 2015 ansteht. Allein das könnte reichen, dass der Petitionsausschuss die Petition als erledigt betrachtet. Und selbst wenn nicht, dann wird der Bundestag das so sehen, denn der muss dem Beschluss des Petitionsausschusses nicht folge leisten (siehe Verfahrensschritte).

Was für ein Erfolg. Es stimmt halt: Petitionen sind fürn Arsch.

UPDATE (22.07.2013): Oh, 2011 gab es auch den Versuch, die Verlängerung mit einer Petition zu verhindern. Damals hatte der Petitionsausschuss eine Stellungnahme des Innenausschusses des Deutschen Bundestages eingeholt. Aus der Begründung (nur als PDF, leider kein Google Docs Viewer möglich):

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass sich der internationale Terrorismus zu einer weltweiten Bedrohung entwickelt hat. Das Ausmaß der Gewalt, die logistische Vernetzung der Täter und ihre langfristig angelegte, grenzüberschreitende Strategie erfordern die Fortentwicklung der gesetzlichen Instrumente.

[…]

Angesichts der weiterhin anhaltenden Terrorbedrohung in Deutschland begrüßt der Petitionsausschuss, dass durch die Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze wichtige und notwendige Befugnisse im Bereich der Terrorismusbekämpfung erhalten bleiben. Er weist darauf hin, dass die Gesetze zum einen der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger dienen, zum anderen aber auch die Bedingungen des Rechtsstaates erfüllen. Aus Sicht des Ausschusses haben sich die Gesetze auch deshalb bewährt, weil die Sicherheitsbehörden mit den Befugnissen sorgfältig und restriktiv umgegangen sind.

Wegen der parlamentarischen Beratung wurde die Verlängerung als „sachgerecht“ angesehen und daher empfohlen, das Verfahren abzuschließen. Wir können da eine ganz andere Meinung zu haben, aber wer glaubt, dass der Petitionsausschuss das jetzt anders sehen würde, der glaubt auch an den Weihnachtsmann.


(cc) chriszim.com | Permalink | No comment
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